Spenden von der Steuer absetzen: Wie Sie Gutes tun und dabei Steuervorteile nutzen

Hier können Sie innerhalb von unserem Reiseforum Tipps loswerden, welche Software super zum Sortieren von Urlaubsbildern geeignet ist, was man bei der Reisefotografie zu beachten hat, viel man Fotos am besten zu einer Bildershow aufbereitet oder ähnliches...
Antworten
Wally
Reiseprofi
Beiträge: 217
Registriert: 09.07.2023, 11:45

Spenden von der Steuer absetzen: Wie Sie Gutes tun und dabei Steuervorteile nutzen

Beitrag von Wally »

Wer spendet, tut nicht nur anderen etwas Gutes – auch steuerlich lohnt sich die Unterstützung gemeinnütziger Organisationen. Denn Spenden lassen sich in vielen Fällen von der Steuer absetzen und können Ihre persönliche Steuerlast spürbar senken. Dabei gelten allerdings einige Voraussetzungen, die Sie beachten sollten, damit das Finanzamt Ihre Zuwendung anerkennt. Ob Geld-, Sach- oder Aufwandsspenden: Mit dem richtigen Vorgehen sichern Sie sich nicht nur ein gutes Gewissen, sondern auch bares Geld zurück.

Grundsätzlich sind Spenden an gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder wissenschaftliche Einrichtungen steuerlich begünstigt, wenn die Organisation in Deutschland ansässig ist und als steuerbegünstigt anerkannt wurde. Das betrifft z. B. Vereine, Stiftungen, Kirchen, Universitäten oder auch bestimmte Hilfsprojekte. Wichtig ist, dass die Spende freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgt. Eine klassische Eintrittskarte oder ein Kauf von Losen für eine Tombola zählt daher nicht als Spende im steuerlichen Sinne.

Private Spenden können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als abzugsfähige Spenden an. Wer also 40.000 Euro im Jahr verdient, darf bis zu 8.000 Euro an Spenden steuerlich absetzen. Bei Unternehmen gelten andere Regelungen: Hier beträgt die Obergrenze 0,4 Prozent der gesamten Umsätze zuzüglich der gezahlten Löhne und Gehälter.

Damit eine Spende steuerlich berücksichtigt wird, müssen Sie einen Nachweis erbringen. Bei Beträgen bis 300 Euro genügt in der Regel der Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg. Für höhere Beträge ist eine sogenannte Zuwendungsbestätigung – umgangssprachlich auch Spendenquittung genannt – notwendig. Diese wird von der empfangenden Organisation ausgestellt und muss bestimmte formale Kriterien erfüllen. Achten Sie darauf, dass der Empfänger als gemeinnützig anerkannt ist und die Quittung den vollständigen Namen, die Anschrift, den Betrag und den genauen Spendenzweck enthält.

Besondere Regelungen gelten für Sachspenden oder den Verzicht auf Aufwandserstattung. Wer beispielsweise ehrenamtlich tätig ist und auf eine mögliche Vergütung verzichtet, kann diesen Betrag als sogenannte Aufwandsspende steuerlich geltend machen – vorausgesetzt, es liegt eine schriftliche Vereinbarung darüber vor. Auch hier ist eine ordnungsgemäße Bestätigung durch die Organisation erforderlich.

In außergewöhnlichen Fällen kann der Gesetzgeber zusätzliche Anreize schaffen. So wurden bei Katastrophen wie der Flut 2021 oder dem Ukraine-Krieg Sonderregelungen geschaffen, die eine unbürokratische Absetzbarkeit von Spenden ermöglichen – teilweise sogar rückwirkend. Diese Sonderaktionen sind jedoch zeitlich begrenzt und werden vom Bundesfinanzministerium gesondert veröffentlicht.

Zusammengefasst gilt: Wer seine Spenden richtig dokumentiert und die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachtet, kann nicht nur steuerlich profitieren, sondern leistet gleichzeitig einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Es lohnt sich also, Spendenbescheinigungen sorgfältig aufzubewahren und sich bei Unsicherheiten steuerlich beraten zu lassen. Auf diese Weise wird die nächste Steuererklärung nicht nur zum Pflichttermin, sondern auch zur Gelegenheit, Gutes zu tun und dafür belohnt zu werden.

Weiterführender Link: https://www.smartsteuer.de/online/steue ... -absetzen/
Antworten

Zurück zu „Sonstiges zum Thema Reisen und Tipps zu Randthemen“