SRschmetterling Reiseprofi
Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 23
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Verfasst am: 27.04.2010, 13:25 Titel: Entschädigung der Kosten wegen Flugausfall |
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Wegen des Vulkanausbruchs in Island wurden europäische Flughäfen geschlossen.
Passagiere, deren Flug gestrichen wurde, haben ein Recht auf Rückerstattung des kompletten Ticketpreises.
Alternativ kann bei Flugausfall ein anderer Flugtermin oder Flughafen festgelegt werden. Sitzen Passagiere fest, ist die Fluggesellschaft verpflichtet,
Erfrischungen und Mahlzeiten sowie - wenn es länger dauert - eine Unterkunft zur Verfügung stellen.
Es gibt für den Flugausfall jedoch laut EU-Fluggastrechteverodnung keine Entschädigung.
Im Falle einer Schließung der Flughäfen und / oder des gesamten Luftraums besteht für die Fluggesellschaften bei einem Flugausfall keine Schadensersatzpflicht. _________________ Ilona Buchfelder
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